Aktuelles
RSV-Prophylaxe
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Die RSV-Prophylaxe soll das Baby während seiner ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger schützen.
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab, der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe zwischen September und November erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Entbindung erhalten.
Was ist die RSV-Prophylaxe?
Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich um eine passive Immunisierung gegen das RS-Virus. Dabei werden Abwehrstoffe (Antikörper) in den Oberschenkel gespritzt. Die Antikörper erschweren es dem RS-Virus, menschliche Zellen zu befallen und sich im Körper auszubreiten. Da die vorgefertigten Antikörper direkt verabreicht werden, schützt die RSV-Prophylaxe sofort nach der Gabe. Bei einer klassischen Impfung zur aktiven Immunisierung dagegen muss der Körper Antikörper erst selbst bilden.
Die RSV-Prophylaxe verringert das Risiko für schwere Verläufe. Säuglinge, die eine RSV-Prophylaxe erhalten haben, müssen seltener wegen einer Erkrankung am RS-Virus im Krankenhaus behandelt werden.
Die RSV-Prophylaxe ist gut verträglich. Das haben verschiedene Studien gezeigt. Nach der Verabreichung können gelegentlich Schwellungen, Verhärtungen und Schmerzen an der Einstichstelle auftreten. Auch Fieber sowie ein Hautausschlag sind möglich. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel rasch und folgenlos wieder ab.
Sehr selten kann es nach der Gabe von Antikörpern zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen kommen.
Die Verträglichkeit und Sicherheit von Nirsevimab werden fortlaufend überwacht.
Bitte melden Sie sich in der Praxis, falls sie die RSV-Prophylaxe für Ihr Baby wünschen.
Ihr Praxisteam
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Information zur Impfung gegen Meningokokken Typ B
Werte Patienten,
die Impfung gegen Meningokokken B wurde im Januar 2024 in die Empfehlungen der STIKO und am 30.05.2024 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auch in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Somit sind alle Krankenkassen verpflichtet die Impfung gegen Meningokokken B für Ihre Patienten bis zum Alter von 5 Jahren zu tragen.
Im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen von 3 Monaten ist es der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und den Landesverbänden der Krankenkassen nicht gelungen eine Vergütungsregelung zu treffen, so dass die Impfung aktuell und bis zur Klärung des Sachverhaltes privat zu liquidieren ist. Den Patienten bzw. Eltern sollten die entstandenen Kosten dann rückwirkend durch die Krankenkasse erstattet werden.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, werden wir Sie darüber informieren.
Ihr Praxisteam